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Top 5 digitale Gesundheitsanwendungen für Kliniken

Autorenbild: Markus Strobl
Markus Strobl
1. Okt.
7 Min. Lesezeit

Inhaltsverzeichnis

  • Was digitale Gesundheitsanwendungen für Kliniken leisten

    • Abgrenzung: DiGA, E-Health und Medizinprodukt

  • Mixed Reality in der Patientenbetreuung: Ablenkung mit Sicherheit

  • DiGA im Krankenhaus stationär: Was heute möglich ist

  • Hygiene bei VR-Brillen im Krankenhaus: Ablauf und Verantwortlichkeiten

  • Interoperabilität und Schnittstellen: Anforderungen an die Klinik-IT

    • Welche Standards im Klinikalltag zählen

    • Der Rückweg ist der Knackpunkt

    • Praktische Prüfliste für die Klinik-IT

  • Vergleich nach Fachbereichen: Pädiatrie, Geriatrie und Therapie

  • ROI und Implementierungs-Leitfaden für Kliniken

    • Die drei ROI-Achsen - und wie Sie sie messen

    • Implementierungs-Leitfaden in fünf Schritten

    • Was den ROI in der Praxis kippt

  • Fazit: Welche digitale Gesundheitsanwendung passt zu Ihrer Abteilung?

  • Häufig gestellte Fragen

Zuletzt aktualisiert: 30. September 2026

Was digitale Gesundheitsanwendungen für Kliniken leisten

Digitale Gesundheitsanwendungen für Kliniken sind Softwarelösungen, die Diagnostik, Therapie oder Patientenbetreuung direkt im klinischen Alltag unterstützen. Sie reichen von erstattungsfähigen DiGA bis zu Mixed-Reality-Systemen, die Angst und Stress bei Behandlungen senken. Für Abteilungen, die Personal entlasten und Patienten ruhiger durch belastende Eingriffe bringen wollen, sind sie längst kein Experiment mehr. Dieser Überblick zeigt, welche Anwendungen sich im Klinikbetrieb bewährt haben und worauf Klinik-IT, Pflege und Abteilungsleitung achten müssen. Die Auswahl folgt einem einfachen Prinzip: Nutzen für den Patienten, Aufwand für das Team, Anschlussfähigkeit an die bestehende IT. (Source: offiziellen Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM))

Abgrenzung: DiGA, E-Health und Medizinprodukt

DiGA sind digitale Gesundheitsanwendungen, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach Prüfung von Datenschutz, Funktionsfähigkeit und medizinischem Nutzen in das offizielle Verzeichnis aufnimmt. Erst dann können sie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. E-Health ist der Sammelbegriff für alle digitalen Verfahren im Gesundheitswesen, von der Telemedizin bis zur elektronischen Patientenakte. Medizinprodukt wiederum ist ein rechtlicher Status nach europäischem Recht, den viele digitale Anwendungen tragen müssen, bevor sie am Patienten eingesetzt werden dürfen. Die drei Begriffe werden oft vermischt, meinen aber völlig verschiedene Dinge. Wer eine Anwendung für die Station einkauft, sollte zuerst klären, in welche Kategorie sie fällt. Laut BfArM-DiGA-Verzeichnis ist die Aufnahme in das Verzeichnis die Voraussetzung für die Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Mixed Reality in der Patientenbetreuung: Ablenkung mit Sicherheit

Der wichtigste Unterschied zu reiner Virtual Reality: Bei Mixed Reality bleibt die reale Umgebung sichtbar. Das Kind sieht die Pflegekraft, die Hand der Mutter, den Monitor am Bett. Genau das senkt die Hemmschwelle, besonders bei jungen Patienten, die eine geschlossene VR-Brille als bedrohlich erleben.

Kind mit Mixed-Reality-Headset und lächelnde Pflegekraft als digitale Gesundheitsanwendungen im Krankenhaus

DiGA im Krankenhaus stationär: Was heute möglich ist

DiGA im Krankenhaus stationär sind heute vor allem als therapiebegleitende Anwendungen realistisch, nicht als Ersatz für die stationäre Behandlung. Viele Häuser nutzen zertifizierte Anwendungen für Psychotherapie, Tinnitus oder Rückenschmerz und übergeben sie beim Übergang in die ambulante Versorgung.

Was im stationären Alltag funktioniert:

  • Verordnung bei Entlassung, damit die Therapie zu Hause weiterläuft

  • Einsatz auf Stations-Tablets, wenn die Anwendung keine eigene Hardware braucht

  • Kombination mit Telemedizin für die Nachsorge

  • Dokumentation der Nutzung im Behandlungspfad

Achtung Wer eine nicht zugelassene App als DiGA bewirbt oder verordnet, riskiert Ärger mit Kostenträgern und Aufsicht. Prüfen Sie den Status im offiziellen Verzeichnis, bevor Sie sie in den Behandlungspfad aufnehmen.

Hygiene bei VR-Brillen im Krankenhaus: Ablauf und Verantwortlichkeiten

Hygiene bei VR-Brillen im Krankenhaus ist der Punkt, an dem viele Projekte scheitern. Die Brillen werden zwischen Patienten weitergegeben, berühren Gesicht und Hände und gelten damit als potenzielles Übertragungsrisiko. Ohne klaren Ablauf bleibt die Brille im Schrank.

Ein praktikabler Ablauf:

  • Einmalige Gesichtspolster pro Patient verwenden, wo das System es zulässt

  • Nach jeder Nutzung die Außenflächen mit einem für das Gerät freigegebenen Desinfektionsmittel abwischen

  • Brillen zwischen zwei Patienten eine definierte Trocknungszeit einhalten lassen

  • Nutzung im Hygieneplan der Station dokumentieren

Interoperabilität und Schnittstellen: Anforderungen an die Klinik-IT

Interoperabilität entscheidet darüber, ob eine Anwendung im Klinikalltag bestehen kann oder zur Insellösung wird. Jede digitale Gesundheitsanwendung, die Patientendaten erzeugt, muss an das Krankenhausinformationssystem (KIS) anschlussfähig sein. Hier steht, welche konkret gemeint sind.

Welche Standards im Klinikalltag zählen

  • HL7 v2.x: Der De-facto-Standard für den Nachrichtenaustausch zwischen KIS und Subsystemen. Wer Stammdaten (Patient, Fall, Station) übernehmen will, kommt an ADT-Nachrichten (Admit, Discharge, Transfer) nicht vorbei.

  • FHIR (Fast Healthcare Interoperability Resources): Der moderne, ressourcenbasierte Standard. Die gematik nutzt FHIR als Grundlage für die Telematikinfrastruktur und die elektronische Patientenakte (ePA). Anwendungen, die FHIR sprechen, sind zukunftsfähiger als reine HL7-v2-Insellösungen.

  • IHE-Profile: Definieren, wie genau ein Use Case (z. B. Befundübermittlung) über die Standards abgebildet wird. Nützlich, um zu prüfen, ob ein Anbieter nur „HL7“ sagt oder einen konkreten Anwendungsfall beherrscht.

  • DICOM: Relevant, sobald Bilddaten im Spiel sind - bei reinen Therapie- oder Ablenkungsanwendungen meist nicht.

Der Rückweg ist der Knackpunkt

Viele Anwendungen nehmen Daten entgegen, liefern aber nichts zurück. Für Versorgungsforschung, Qualitätssicherung und Patienten-Outcome ist der Rückweg aber entscheidend. Klären Sie vor der Beschaffung drei Fragen:

  1. Welche Daten gehen zurück ins KIS? Nutzungsdauer, abgeschlossene Sitzungen, Outcome-Scores - oder nur ein PDF, das niemand einliest?

  2. In welchem Format? Eine FHIR-Observation oder ein HL7-ORU-Befund sind maschinell weiterverarbeitbar, ein Freitextfeld ist es nicht.

  3. Wer ist der Datenherr? Bleiben die Daten in der Einrichtung, beim Anbieter oder in einer Cloud - und auf welcher Rechtsgrundlage?

Praktische Prüfliste für die Klinik-IT

  • Datenschutz und DSGVO-Konformität als Eintrittsbedingung, nicht als Nachrüstung. Fragen Sie nach Auftragsverarbeitungsvertrag und, falls Daten außerhalb der EU verarbeitet werden, nach den Garantien dafür.

  • Medizinprodukt-Zertifizierung, wenn die Anwendung therapeutisch wirkt - inklusive Klasse und Zweckbestimmung laut Herstellerangabe.

  • Datenhoheit: Wo liegen die Daten, wer hat Zugriff, wie lange, und wie werden sie bei Vertragsende gelöscht oder übergeben?

  • Anschlussfähigkeit ohne Sonderbau: Kann die Anwendung über bestehende Integrationsengines angebunden werden, oder muss Ihre IT eine eigene Schnittstelle programmieren?

  • Betriebsmodell: On-Premises, Private Cloud oder SaaS - jede Variante hat andere Anforderungen an Firewall, Netzsegmentierung und Wartung.

Achtung Wer eine Anwendung ohne dokumentierte Schnittstelle einkauft, baut die Insellösung selbst. Holen Sie vor der Entscheidung eine schriftliche Auskunft des Anbieters zu unterstützten Standards, Datenformaten und Rückweg ein - mündliche Zusagen sind im Betrieb nichts wert.

Kurz gesagt: Eine Anwendung ist erst dann klinikfähig, wenn sie Stammdaten übernehmen, Nutzungsdaten zurückspielen und sich ohne Sonderlösung in die bestehende IT-Landschaft einfügen kann. Alles andere kostet Ihre Techniker Zeit, die niemand bezahlt.

Vergleich nach Fachbereichen: Pädiatrie, Geriatrie und Therapie

Nicht jede Abteilung braucht dieselbe Anwendung. Der Vergleich nach Fachbereichen zeigt, wo welcher Nutzen am größten ist.

Fachbereich

Geeignete Anwendung

Hauptnutzen

Besonderheit

Pädiatrie

Mixed Reality

Angstlinderung bei Eingriffen

Kind sieht Bezugsperson

Geriatrie

Sensorische Stimulation

Alltagsbereicherung, Entlastung

Einfache Bedienung nötig

Therapie

Therapiebegleitende DiGA

Selbstmanagement, Nachsorge

Verordnungsfähigkeit prüfen

Akutstation

Ablenkungssysteme

Stressreduktion bei Transport

Schnelle Anwendung

ROI und Implementierungs-Leitfaden für Kliniken

Der ROI einer digitalen Gesundheitsanwendung zeigt sich selten in einer Zeile der Bilanz. Er zeigt sich in entlastetem Personal, ruhigeren Patienten und weniger abgebrochenen Eingriffen. Hier steht, wie Sie den Nutzen greifbar machen.

Die drei ROI-Achsen - und wie Sie sie messen

  • Personalzeit: Wie viel Zeit spart die Anwendung pro Anwendung und Patient? Messen Sie vor dem Rollout den Zeitaufwand für eine typische Situation (z. B. Blutentnahme bei einem Kind) und nach dem Rollout erneut. Schon wenige Minuten Ersparnis pro Vorgang summieren sich über hunderte Vorgänge im Monat.

  • Ablaufqualität: Laufen Transporte und Eingriffe ruhiger und planbarer ab? Zählen Sie Abbrüche, Nachbetreuungsaufwand und ob eine zweite Pflegekraft zur Beruhigung nötig war.

  • Patienten-Outcome: Bleiben Patienten kooperativer, sinkt der Betreuungsaufwand? Erfassen Sie Kooperationsbereitschaft und Abbruchquote vor und nach der Einführung.

Profi-Tipp Machen Sie den Nutzen sichtbar, bevor Sie ihn verkaufen müssen. Eine einfache Vorher-Nachher-Erhebung über vier Wochen mit fünf Kennzahlen überzeugt die Abteilungsleitung mehr als jede Hochglanzbroschüre.

Implementierungs-Leitfaden in fünf Schritten

  1. Bedarfsanalyse pro Abteilung (1-2 Wochen): Welche Situationen sind am belastendsten? Beziehen Sie Pflege und Abteilungsleitung ein, nicht nur die IT.

  2. Auswahl und Test (2-4 Wochen): Ein bis zwei Geräte, klare Testkriterien, Einbindung der Pflege. Prüfen Sie parallel Hygiene, Schnittstellen und Schulungsaufwand.

  3. Schulung des Teams (2-3 Stunden): Kurz halten, an echten Situationen üben, nicht in der Theorie. Benennen Sie eine feste Ansprechperson pro Station.

  4. Hygiene- und Ablaufplan (1 Woche): Reinigung, Verantwortlichkeiten, Dokumentation - abgestimmt mit der Hygienefachkraft.

  5. Rollout und Auswertung (fortlaufend): Nutzung beobachten, Kennzahlen erheben, nachjustieren. Planen Sie nach drei Monaten eine erste Bilanz.

Was den ROI in der Praxis kippt

  • Zu wenige Geräte: Steht eine Brille für eine ganze Station, entsteht Wartezeit statt Entlastung.

  • Fehlende Schulung: Ungeschultes Personal nutzt die Anwendung nicht, und der Nutzen bleibt aus.

  • Unklare Verantwortlichkeit: Ohne feste Zuständigkeit für Reinigung und Ausgabe bleibt das Gerät im Schrank.

  • Kein Rückweg der Daten: Ohne Auswertung lässt sich der Nutzen weder belegen noch verteidigen.

Wichtige Erkenntnis Rechnen Sie den ROI nicht in Anschaffungskosten, sondern in eingesparter Personalzeit, vermiedenen Abbrüchen und ruhigeren Abläufen. Wer diese drei Größen vor und nach der Einführung misst, kann den Nutzen belegen - und die nächste Budgetrunde gewinnen.

FrédARicoRIDE lässt sich in diesem Rahmen einführen, weil die Bedienung auf die Situation am Bett ausgelegt ist und die reale Umgebung sichtbar bleibt. Starten Sie mit ein bis zwei Geräten, erheben Sie die Kennzahlen über vier Wochen und entscheiden Sie dann auf Basis Ihrer eigenen Zahlen.

Fazit: Welche digitale Gesundheitsanwendung passt zu Ihrer Abteilung?

Die wichtigste Frage ist nicht, welche Anwendung die meisten Funktionen hat, sondern welche Ihre Abteilung tatsächlich einsetzt. In der Pädiatrie überzeugt Mixed Reality, weil das Kind die Bezugsperson weiterhin sieht. In der Geriatrie zählt einfache Bedienung, in der Therapie die Verordnungsfähigkeit. Prüfen Sie Hygiene, Schnittstellen und Schulungsaufwand, bevor Sie kaufen. Wer diese drei Punkte vorab klärt, hat nach dem Rollout keine Überraschungen.

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet eine DiGA von anderen Gesundheits-Apps?

Eine DiGA ist ein digitales Medizinprodukt, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurde. Sie muss nachweisen, dass sie die Gesundheitsversorgung verbessert. Andere Gesundheits-Apps durchlaufen dieses Verfahren nicht und sind daher nicht verordnungsfähig. Für Kliniken bedeutet das: Nur zertifizierte Anwendungen erfüllen die Anforderungen an Evidenzbasierung und Datenschutz, die im stationären Alltag relevant sind.

Wie werden digitale Gesundheitsanwendungen in den Klinikalltag integriert?

Die Integration beginnt mit einer Bestandsaufnahme der technischen Infrastruktur: WLAN-Abdeckung, Endgeräte und Schnittstellen zum Klinikinformationssystem. Danach folgt eine Schulung des Personals, die je nach Anwendung wenige Stunden bis mehrere Tage dauern kann. Bewährt hat sich ein schrittweiser Start auf einer Station, bevor die Anwendung abteilungsweit ausgerollt wird. Klare Zuständigkeiten für Reinigung, Aufladen und Ausgabe der Geräte verhindern Verzögerungen im Alltag.

Welche Anforderungen gelten für die Hygiene bei VR-Brillen im Krankenhaus?

VR- und Mixed-Reality-Brillen werden zwischen Patienten getragen und berühren Gesicht und Hände. Deshalb müssen sie nach jeder Nutzung gereinigt werden. Herstellerangaben zur Verträglichkeit von Desinfektionsmitteln sind zu beachten, ebenso die Vorgaben der eigenen Hygieneabteilung. Ein praktikabler Ablauf umfasst abwischbare Gesichtspolster, Einmalauflagen und eine dokumentierte Reinigungsroutine. Klären Sie vorab mit Ihrer Hygieneabteilung, welche Mittel für die Geräte zugelassen sind.

Wie sicher sind Patientendaten bei der Nutzung digitaler Anwendungen?

Die Datensicherheit hängt davon ab, wie eine Anwendung entwickelt wurde und wo Daten verarbeitet werden. DSGVO-konforme Anwendungen verarbeiten personenbezogene Daten nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und der jeweiligen Landesdatenschutzgesetze. Für Kliniken ist wichtig zu prüfen, ob Daten lokal auf dem Gerät bleiben oder an Server übertragen werden. Fragen Sie Anbieter nach Auftragsverarbeitungsverträgen, Löschkonzepten und der technischen Dokumentation, bevor Sie ein System einführen.

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