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AGBs

AGB für Beschaffung, Vorbereitung und Nutzung der Software FrédARico RIDE (kein Medizinprodukt sondern virtuelles Wellbeing mit Mixed Reality) mit  und ohne einer Meta Quest 3 

Stand: 1.1.2026

 

 1.⁠ ⁠Anbieter, Geltungsbereich, Begriffe

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen SO GEHT WOW

SO GEHT WOW UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) & CO. KG 

Brucknerstr. 11

81677 München

Tel: +498946138379

​Registergericht: Amtsgericht München, HRA 113687
E-Mail senden

Umsatzsteuer-Ident-Nr.: DE338132485​

Geschäftsführer: Markus Strobl

(nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über:

    1.    die Lieferung einer Meta Quest 3 (nachfolgend „Hardware“), (kann in Ausnahmefällen vom Kunden selbst besorgt werden)

    2.    die Vorbereitung/Einrichtung der Hardware einschließlich Installation und Konfiguration der Software FrédARico RIDE (nachfolgend „Setup-Leistung“),

    3.    die Überlassung/Nutzung der Software FrédARico RIDE (nachfolgend „Software“).

 

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

 2.⁠ ⁠Vertragsgegenstand, Ablauf der Lieferung an SO GEHT WOW, Abgrenzung Herstellerumfeld

 

(1) Der Anbieter verkauft dem Kunden die Hardware und erbringt die Setup-Leistung nach dem vereinbarten Leistungsumfang.

 

(2) Lieferweg zur Vorbereitung: Die Hardware wird zunächst an den Anbieter geliefert, um die Setup-Leistung durchzuführen, und anschließend an den Kunden versendet oder übergeben.

 

(3) Herstellerumfeld: Die Hardware stammt vom Hersteller Meta. Systemsoftware, Firmware, Kontofunktionen, Plattformdienste, Store-Funktionen und Hersteller-Updates liegen im Verantwortungsbereich des Herstellers bzw. Plattformbetreibers. Der Anbieter schuldet keine Verfügbarkeit oder Unverändertheit solcher Herstellerleistungen.

 

(4) Der Anbieter schuldet keine Beratung zu medizinischen, gesundheitlichen oder entwicklungspsychologischen Fragen. Sicherheitshinweise in Ziffer 9 sind dennoch verbindlich einzuhalten.

 

 3.⁠ ⁠Vertragsschluss

 

(1) Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

 

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung (z. B. E-Mail), Unterzeichnung oder durch Zahlung, sofern dies als Annahme vorgesehen ist.

 

 4.⁠ ⁠Mitwirkungspflichten des Kunden

 

(1) Der Kunde stellt sicher:

    •    korrekte Liefer- und Kontaktdaten,

    •    WLAN/Internet und Stromversorgung für Inbetriebnahme und Updates,

    •    Einhaltung von Konto- und Nutzungsbedingungen des Herstellers/Plattformbetreibers,

    •    Beachtung der Hersteller-Sicherheits- und Bedienhinweise.

 

(2) Konten/Zugangsdaten: Soweit ein Nutzerkonto erforderlich ist, richtet der Kunde dieses grundsätzlich selbst ein. Wenn der Kunde ausnahmsweise Zugangsdaten zur Einrichtung übermittelt, soll er ein temporäres Passwort verwenden und es unmittelbar nach Übergabe ändern. Der Anbieter speichert Zugangsdaten nicht dauerhaft, soweit dies nicht zwingend zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

 

(3) Kommt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht nach und entsteht dadurch Mehraufwand, kann der Anbieter diesen nach vorheriger Anzeige angemessen berechnen.

 

 5.⁠ ⁠Preise, Zahlung

 

(1) Es gelten die vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (bei Verbrauchern). Bei Unternehmern werden Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern nicht anders angegeben.

 

(2) Der Anbieter verlangt bei Auftragserteilung eine  Vorauszahlung des komplette Zahlungsbetrags.

 

(3) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; Unternehmer dürfen darüber hinaus nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten.

 

 6.⁠ ⁠Eigentumsvorbehalt

 

(1) Die Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Anbieters.

 

(2) Zusatz für Unternehmer: Der Unternehmer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrags an den Anbieter abgetreten. Der Anbieter nimmt die Abtretung an. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt; der Anbieter kann diese Ermächtigung bei Zahlungsverzug widerrufen.

 

 7.⁠ ⁠Lieferung, Versand, Gefahrübergang

 

(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart sind.

 

(2) Gefahrübergang bei Verbrauchern: Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.

 

(3) Gefahrübergang bei Unternehmern: Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Versanddienstleister über.

 

(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

 

 8.⁠ ⁠Verwahrung während der Setup-Leistung

 

(1) Während sich die Hardware zur Durchführung der Setup-Leistung beim Anbieter befindet, behandelt der Anbieter die Hardware mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt.

 

(2) Der Anbieter haftet für Schäden an der Hardware während der Verwahrung nach Maßgabe von Ziffer 12 (Haftung). Eine verschuldensunabhängige Haftung wird nicht übernommen.

 

(3) Veränderungen oder Einschränkungen aufgrund von Hersteller-Updates, Plattformregeln, Kontosperrungen oder externen Diensten sind vom Anbieter nicht geschuldet und begründen keinen Mangel der Setup-Leistung, sofern der Anbieter dies nicht zu vertreten hat.

 

 9.⁠ ⁠Setup-Leistung, Abnahme, Mängel der Einrichtung

 

(1) Die Setup-Leistung umfasst die vereinbarte Einrichtung der Hardware für die Nutzung der Software, insbesondere Installation, Grundeinstellungen und eine Funktionsprüfung im üblichen Rahmen.

 

(2) Soweit eine Abnahme vereinbart ist oder die Setup-Leistung werkvertraglich einzuordnen ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn:

    •    der Kunde die Funktionsfähigkeit bestätigt, oder

    •    der Kunde die Einrichtung produktiv nutzt, oder

    •    der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe schriftlich wesentliche Mängel rügt.

 

(3) Bei Mängeln der Setup-Leistung hat der Anbieter zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, gelten die gesetzlichen Rechte.

 

10.⁠ ⁠Nutzungsrechte an der Software, unzulässige Nutzung

 

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, die Software auf der bereitgestellten/eingerichteten Hardware zu nutzen, soweit nicht anders vereinbart.

 

(2) Der Kunde darf die Software nicht:

    •    dekompilieren, zurückentwickeln oder verändern, soweit nicht zwingend gesetzlich erlaubt,

    •    Dritten außerhalb des vertraglich vorgesehenen Nutzungsrahmens zur Verfügung stellen,

    •    in einer Weise nutzen, die Sicherheitsmechanismen umgeht oder Plattformregeln verletzt.

 

(3) Bei erheblichen Verstößen kann der Anbieter den Support verweigern und bei fortgesetzten Verstößen den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, soweit rechtlich zulässig. Zusätzlich werden Schadenersatzzahlungen in Höhe von mindestens 100.000€ je Nutzungslizenz und Verstoss vom Kunden/Unternehmen an den Anbieter fällig.

 

11.⁠ ⁠Updates und Funktionsänderungen

 

(1) Der Anbieter kann Updates bereitstellen, die Sicherheit oder Funktionalität verbessern.

 

(2) Hersteller- oder Plattformupdates können Funktionen ändern, einschränken oder entfernen. Solche Änderungen liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und stellen keinen Mangel dar, sofern der Anbieter nicht ausdrücklich eine bestimmte Funktion als dauerhaft geschuldet zugesagt hat.

 

12.⁠ ⁠Haftung

 

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:

    •    bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

    •    bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

    •    nach dem Produkthaftungsgesetz,

    •    bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,

    •    bei Übernahme einer Garantie.

 

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

(4) Hardware und Herstellerumfeld: Für Schäden oder Funktionsstörungen, deren Ursache in der Hardware selbst, im Akkuverhalten, in Überhitzung, in Ladezubehör des Herstellers, in Systemsoftware/Firmware, in Plattformdiensten, Kontofunktionen, Store-Funktionen oder Hersteller-Updates liegt, haftet der Anbieter nur nach Maßgabe der Absätze (1) und (2).

 

(5) Nutzungsbedingte Schäden: Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:

    •    Nichtbeachtung der Sicherheits- und Nutzungshinweise (Ziffer 13),

    •    unsachgemäße Nutzung, Nutzung in gefährlicher Umgebung oder trotz Warnsymptomen,

    •    Nutzung durch Minderjährige ohne geeignete Aufsicht,

    •    Modifikationen, Sideloading, Jailbreak/Root oder vergleichbare Eingriffe,

    •    Nutzung nicht freigegebener Drittsoftware oder Zubehörteile, sofern dadurch der Schaden verursacht oder verstärkt wurde.

 

(6) Daten/Konten: Der Anbieter haftet nicht für Datenverlust oder Kontoverlust, wenn der Schaden durch zumutbare Sicherungsmaßnahmen (z. B. sichere Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Kontowiederherstellung) vermeidbar gewesen wäre.

 

13.⁠ ⁠Verbindliche Sicherheits- und Nutzungshinweise für Mixed Reality

 

Diese Hinweise sind Vertragsbestandteil. Der Kunde ist verpflichtet, sie einzuhalten und bei Nutzung durch Dritte deren Einhaltung sicherzustellen.

 

13.1 Allgemeine Sicherheit

 

(1) Nutzung nur in einer sicheren Umgebung mit ausreichend freier Fläche. Entfernen Sie Stolperfallen (Kabel, lose Teppiche, Möbelkanten, Gegenstände am Boden).

 

(2) Keine Nutzung in der Nähe von Treppen, offenen Fenstern, Balkonen, Straßenverkehr, Wasser, Feuerquellen oder Maschinen.

 

(3) Nicht nutzen beim Führen von Fahrzeugen, beim Fahrradfahren, im Straßenverkehr oder bei Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko.

 

(4) Bei Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen, Augenbeschwerden, Desorientierung, Gleichgewichtsstörungen oder Unwohlsein ist die Nutzung sofort zu beenden. Erst nach vollständigem Abklingen der Symptome fortsetzen.

 

(5) Regelmäßige Pausen einlegen. Übermüdung erhöht das Unfallrisiko.

 

13.2 Blinkende Lichter und fotosensitive Reaktionen

 

(1) Inhalte können blinkende Lichter, schnelle Helligkeitswechsel oder Muster enthalten. Diese können bei empfindlichen Personen gesundheitliche Reaktionen bis hin zu Anfällen auslösen.

 

(2) Bei Anzeichen wie Sehstörungen, Augen- oder Gesichtszucken, Verwirrtheit, Bewusstseinsveränderungen, Krämpfen: sofort absetzen, Nutzung beenden, Hilfe hinzuziehen. Im Zweifel medizinische Abklärung.

 

(3) Wer Dritten die Nutzung ermöglicht, hat vorab über dieses Risiko zu informieren und die Nutzung entsprechend zu begrenzen.

 

13.3 Kinder, Minderjährige, Aufsichtspflicht

 

(1) Mixed-Reality-Nutzung durch Minderjährige ist nur zulässig, wenn sie nach Herstellerempfehlungen, gesetzlichen Vorgaben sowie Kontoregeln/Plattformregeln erlaubt ist.

 

(2) Minderjährige dürfen die Hardware nur unter unmittelbarer Aufsicht einer volljährigen, geeigneten Aufsichtsperson nutzen, die den Raum überwacht und jederzeit eingreifen kann.

 

(3) Die Aufsichtsperson stellt insbesondere sicher:

    •    ausreichender Sicherheitsabstand zu Möbeln, Personen und Haustieren,

    •    altersgerechte Inhalte und Begrenzung der Nutzungsdauer,

    •    sofortiges Beenden bei Überforderung, Schwindel oder Unwohlsein,

    •    keine Nutzung bei erkennbaren Risiken, insbesondere bei bekannter Empfindlichkeit gegenüber blinkenden Lichtern.

 

(4) Der Kunde ist verantwortlich für Jugendschutz, Inhaltsfreigaben, Kontoeinstellungen, erforderliche Einwilligungen und die tatsächliche Aufsicht.

 

13.4 Schutz Dritter im Raum

 

(1) Bei Anwesenheit weiterer Personen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Anwesende sind darüber zu informieren, dass der Nutzer sich unvorhersehbar bewegen kann.

 

(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass Unbeteiligte, insbesondere Kinder und Haustiere, nicht in den Bewegungsbereich gelangen.

13.4 Virtuelles Wellbeing

Unsere Anwendung "FrédARico RIDE" für die Meta Quest 3 schafft fantasievolle Erlebniswelten, die sich sanft über die reale Umgebung legen und Kindern in herausfordernden Momenten ein Gefühl von Sicherheit, Ruhe und Neugier vermitteln. Ob in Kliniken, im Rettungswagen oder in therapeutischen Einrichtungen – die App kann dazu beitragen, Stresssituationen spielerisch zu entschärfen und den Fokus auf positive Eindrücke zu lenken.

 

Im Mittelpunkt steht das virtuelle Wohlbefinden: ein kreatives, interaktives Erlebnis, das ablenkt, beruhigt und Mut macht. Die Anwendung versteht sich als begleitendes Angebot, das emotionale Unterstützung bietet und eine angenehme Atmosphäre schafft.

 

Sie dient ausschließlich der Unterhaltung und Förderung des subjektiven Wohlgefühls. Es handelt sich nicht um ein Medizinprodukt. Die App ist weder zur Diagnose, Prävention, Behandlung noch zur Linderung von Krankheiten bestimmt und ersetzt keine medizinische oder therapeutische Maßnahme. Entsprechend werden keine Heilversprechen oder gesundheitlichen Wirkungen zugesichert.

 

14.⁠ ⁠Gewährleistung

 

(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

 

(2) Für Unternehmer gilt: Die Gewährleistungsfrist für die Hardware (von einem Drittanbieter) beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, sofern gesetzlich zulässig. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit und nach Produkthaftungsrecht.

 

(3) Unternehmer haben die Ware unverzüglich zu untersuchen und Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

15.⁠ ⁠Support (falls angeboten)

 

(1) Supportleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind (z. B. Remote-Unterstützung, Wiederherstellung nach Reset, Beratung zu Einstellungen).

 

(2) Support kann von der Einhaltung der Mitwirkungspflichten (Ziffer 4) abhängig gemacht werden.

 

16.⁠ ⁠Freistellung

 

Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen oder sicherheitswidrigen Nutzung durch den Kunden beruhen, insbesondere bei Verstößen gegen Jugendschutz, Plattformregeln, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder gegen Ziffer 13, sofern der Anbieter den Verstoß nicht zu vertreten hat.

 

17.⁠ ⁠Datenschutz

 

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsdurchführung. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

 

(2) Für Datenverarbeitungen durch Hersteller/Plattformbetreiber und deren Dienste ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Der Kunde hat deren Datenschutzinformationen zu beachten.

 

18.⁠ ⁠Widerrufsrecht (nur Verbraucher)

 

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

 

(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt bei Warenlieferungen, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware erhalten hat. Die Software ist  davon ausgeschlossen. Mit der Installation gilt sie als benutzt.

 

(3) Beginn der Setup-Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist: Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Anbieter mit der Setup-Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und widerruft der Verbraucher später, hat er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

(4) Weitere Details (Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular) werden dem Verbraucher im Rahmen des Bestellprozesses/der Auftragsbestätigung in Textform zur Verfügung gestellt.

 

19.⁠ ⁠Schlussbestimmungen

 

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

 

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

 

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

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